Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (nachfolgend: "WTSH") für den KI.SH-Workspace
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der WTSH und den Vertragspartnern, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, welche die WTSH mit seinen Vertragspartnern über die von der WTSH angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für Vertragsanbahnungen, Folgeaufträge und alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen oder Angebote an den Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2. Allein maßgeblich für die Vertragsbeziehung zwischen der WTSH und den Vertragspartnern ist der geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB.
1.3. Diese AGB gelten nur Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder für Studierende, die an einer Hochschule oder Fachhochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind, da die Leistungen von WTSH nur Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder Studierenden, die an einer Hochschule oder Fachhochschule in Schleswig-Holstein eingeschrieben sind, erbracht werden sollen. Diese AGB gelten nur für den KI.SH-Workspace.
2. AGB des Vertragspartners
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder von Dritten gelten nur, wenn und soweit die WTSH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das Schweigen auf derartige AGB des Vertragspartners oder Dritten gilt nicht als Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen.
3. Vertragsschluss
3.1. Vorvertragliche Mitteilungen der WTSH, insb. Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind unverbindlich. Das Zusenden einer Anfrage (z. B. per E-Mail) begründet noch keinen Vertragsschluss.
3.2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots durch den Nutzer (i. d. R. durch seine Registrierung auf der Webseite https://workspace.ki-cloud.sh/) zustande. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Bestätigung oder der konkludenten Annahme durch die WTSH. Das Zusenden einer Anfrage (z. B. per E-Mail) begründet noch keinen Vertragsschluss.
4. Leistungen
4.1. Die Leistung der WTSH ist die Zur-Verfügung-Stellung von Software (nachfolgend: "KI-Werkzeuge") auf der Webseite https://workspace.ki-cloud.sh/. Die WTSH ist zur Erbringung dieser Leistung nicht verpflichtet; sie erfolgt unentgeltlich.
4.2. Die KI-Werkzeuge werden der WTSH von Dritten bereitgestellt, um diese der Öffentlichkeit auf der Webseite https://workspace.ki-cloud.sh/ zur Verfügung zu stellen. Die Zur-Verfügung-Stellung erfolgt ausschließlich zu Demonstrations-, Test- und Evaluierungszwecken. Ein etwaiger Vollerwerb des KI-Werkzeugs erfolgt nicht. Zudem können die KI-Werkzeuge in ihrer Funktionalität eingeschränkt sein.
4.3. Die WTSH ist berechtigt, die Verfügbarkeit der Webseite https://workspace.ki-cloud.sh/ und die der KI-Werkzeuge jederzeit ganz oder teilweise einzuschränken oder die Nutzung vorzeitig zu beenden, sofern berechtigte Interessen, insb. Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründe, dies erfordern. Die WTSH wird hierbei die berechtigten Belange des Vertragspartners angemessen berücksichtigen.
5. Rechteinräumung
5.1. Der Vertragspartner erwirbt für die Dauer von einem Monat ab erstmaliger Nutzung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die zur Verfügung gestellten KI-Werkzeuge ausschließlich zu eigenen Demonstrations-, Test- und Evaluierungszwecken zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insb. der produktive Einsatz im laufenden Geschäftsbetrieb, die Weitergabe an Dritte oder die Vervielfältigung über den zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Umfang hinaus, ist nicht gestattet.
5.2. Das Nutzungsrecht endet nach einem Monat automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung des Nutzungsrechts über diesen Zeitraum hinaus, findet nicht statt. Jede weitere Nutzung nach Fristablauf bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
5.3. Der Vertragspartner darf die Software nur in dem Umfang vervielfältigen, wie dies für die bestimmungsgemäße Nutzung zu Demonstrations-, Test- und Evaluierungszwecken technisch erforderlich ist. Die Bearbeitung, Reverse Engineering, Dekompilierung und sonstige Eingriffe in den Programmcode sind nur zulässig, soweit sie gesetzlich zwingend erlaubt sind und nicht vertraglich wirksam ausgeschlossen werden können.
6. Vergütung
Soweit nicht anders geregelt, erfolgt die Zur-Verfügung-Stellung der KI-Werkzeuge unentgeltlich.
7. Aufrechnung, Abtretung und Leistungsverweigerungsrecht
7.1. Der Vertragspartner kann – soweit einschlägig – nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
7.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt – soweit einschlägig –, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der WTSH an Dritte abzutreten oder Dritten zur Einziehung zu überlassen. Dies gilt nicht für gesetzlich unabdingbare Forderungsübergänge sowie für Geldforderungen, insb. gem. § 354a HGB und sonstigen Rechten des Vertragspartners. Die WTSH ist nicht berechtigt, die Zustimmung willkürlich zu verweigern, sondern nur aus berechtigtem Interesse an einer vereinfachten und eindeutigen Abwicklung der Vertragsbeziehung. Der Vertragspartner hat die WTSH über eine Abtretung oder Überlassung zur Einziehung unverzüglich schriftlich zu informieren.
7.3. Dem Vertragspartner steht – soweit einschlägig – ein Leistungsverweigerungsrecht und ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche zu, die aus derselben Vertragsbeziehung stammen, unbestritten, rechtskräftig festgestellt und in einem angemessenen Verhältnis zur geltend gemachten Forderung stehen. Im Übrigen sind Zurückbehaltungsrechte und Leistungsverweigerungsrechte ausgeschlossen.
8. Haftung
Die Haftung von WTSH für jegliche aus der Vertragsbeziehung mit dem Vertragspartner resultierende Ansprüche haftet die WTSH nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die WTSH nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie bei einer Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflichten) gem. Ziffer 4, 5 dieser AGB. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen der WTSH. Die Haftung der WTSH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Die Haftung der WTSH ist auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Umfang begrenzt, die bzw. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
9. Laufzeit und Beendigung des Vertrages
9.1. Der Vertrag wird für die Dauer eines Monats geschlossen.
9.2. Mit Ablauf eines Monats ab erstmaliger Nutzung ist der Vertragspartner verpflichtet, das KI-Werkzeug einschließlich etwaiger Kopien unverzüglich zu löschen und etwaige Datenträger sowie Unterlagen, die ihm von der WTSH überlassen wurden, nach Wahl der WTSH zurückzugeben oder deren Vernichtung schriftlich zu bestätigen.
10. Schlussbestimmungen (anwendbares Recht, Gerichtsstand, salv. Klausel)
10.1. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2. Der örtliche Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der WTSH, wobei die WTSH unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners einen anderen Gerichtsstand wählen kann.
10.3. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt. Letzteres gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
Stand: August 2026
